Allgemeine Geschäftsbedingungen


 

1. Geltungsbereich

 

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.

 

1.2 Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Käufer, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

 

2. Vertragsgegenstand

 

Der Auftraggeber übergibt dem Auftraggeber zwecks Überprüfung der technischen Funktion und Reparaturfähigkeit Geräte und Sachen. Nach deren Überprüfung werde ich nach Absprache mit dem Auftraggeber die Geräte und Sachen reparieren.

 

3. Zustandekommens des Vertrages

 

Ein Vertrag mit dem Arbeitnehmer kommt zustande durch die Übermittlung des unterschriebenen Auftrags/Auftragsangebots auf dem Postweg, elektronischer Post oder durch die Übergabe der zu untersuchender und/oder zu reparierender Sachen und Geräte.

 

4. Überlassene Unterlagen

 

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Käufer überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen, Schaltpläne etc., behalte ich mir Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, ich erteile dazu dem Käufer meine ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

 

5. Termine für Vororteinsätze

 

5.1 Gerne reserviere ich für Sie Termine für Vororteinsätze. Sollte jedoch spätestens 7 Tage vor dem gewünschten Termin keine schriftliche Bestellung bei mir eingehen, so bin ich an diesen Termin nicht mehr gebunden, und es muss gegebenenfalls ein neuer Termin vereinbart werden.

 

5.2 Sollte ein Termin kurzfristig aus Gründen, die nicht ich zu vertreten habe, storniert werden, behalte ich mir das Recht vor, eine entsprechende Ausfalls- und Aufwandspauschale zu berechnen.

 

6. Preise , Rechnungsausstellung und Zahlung

 

6.1 Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten meine Preise ab Lager zuzüglich Verpackung, Fracht und der zum Leistungszeitpunkt geltenden Mehrwertsteuer.

 

6.2 Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material-, Betriebs- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.

 

6.3 Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher Vereinbarung zulässig.

 

6.4 Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Rechnungsbetrag ab Rechnungsdatum innerhalb von 14 Tagen ohne Skonto zu begleichen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

 

7. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

 

Dem Käufer steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

8. Gewährleistung

 

Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

9. Lieferzeit

 

9.1 Der Beginn der von mir angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

 

9.2 Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so bin ich berechtigt, den mir insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

 

9.3 Ich hafte im Fall des von mir vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3% des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 10% des Lieferwertes.

 

9.4 Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Käufers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

 

10. Gefahrübergang bei Versendung

 

Wird die Ware auf Wunsch des Käufers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Käufer, spätestens mit Verlassen des Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Käufer über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

 

11. Eigentumsvorbehalt

 

11.1 Ich behalte mir das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn ich mich nicht stets ausdrücklich hierauf berufe. Ich bin berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Käufer sich vertragswidrig verhält.

 

11.2 Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen.

 

11.3 Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

 

12. Haftung

 

12.1 Der Auftragnehmer haftet in Fällen des Vorsatzes oder groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig.  Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Arbeitnehmer in demselben Umfang.

 

12.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes erstreckt sich auf Schadenersatz neben der Leistung, den Schadenersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängel, Verzug oder Unmöglichkeit.  

 

 

 

CNC Maschinenservice Miller, Karolingerweg 8, 71272 Renningen